Die Rechnungsstellung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH).
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.
Bitte erfragen sie bei ihrer privaten Krankenversicherung bzw. ihrer Zusatzversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Unabhängig von der Höhe der Kostenübernahme durch ihre private Krankenversicherung bzw. ihre Zusatzversicherung ist das Honorar für meine Behandlungen in voller Höhe bar oder per Überweisung zu bezahlen.